Tagesmutter

Jobidee: Tagesmütter übernehmen anstelle von Kitas zumeist in eigenen Räumlichkeiten die Vorschulkinder-Betreuung für berufstätige Eltern. Die Tätigkeit der  »Tagesmutter« gilt ab 2006 als Beruf. Konnten einst bis zu drei fremde Kinder ohne behördliche Erlaubnis außerhalb ihrer elterlichen Wohnung betreut werden, so bedarf nach § 43 SGB VIII jeder, der fremde Kinder außerhalb ihrer Elternwohnung in anderen Räumen während des Tages an mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate betreuen will, einer Erlaubnis zur Kindertagespflege. Mit dieser Erlaubnis dürfen bis zu fünf fremde Kinder gleichzeit betreut werden, sofern nicht Landesrecht die Anzahl der Kinder eingeschränkt.




Eine Erlaubnis erteilt das örtliche Jugendamt, wenn Tagesmutter bzw. Tagesvater die Eignungskriterien gemäß § 23 Abs. 3 und § 43 Abs. 2 SGB VIII erüllfen, nämlich:

  • eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern,
  • liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung
  • persönliche Merkmale (physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit)
  • fachliche Merkmale (Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit der Fachbegleitung, mit anderen Fachprofessionen und anderen Tagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils)
  • räumliche Voraussetzungen (Ausschluss von offensichtlichen räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen: Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, angenehme Atmosphäre, entwicklungsförderndes Spielmaterial, evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe)

Verdienst: Regional gelten unterschiedlich hohe Pflegesätze. Diese liegen gegenwärtig bei 3,00 € bis 5,00 € pro Kind und Stunde. Wer als selbständige Tagesmutter beispielsweise vier Kinder zu einem Pflegesatz von 4 Euro pro Stunde an fünf Wochentagen betreut, kommt wöchentlich so auf Bruttoeinnahmen von 640 Euro oder rund 2.500 Euro monatlich.  Tagesmütter arbeiten auch im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen. Das örtliche Jugendamt ist lokal maßgebend und informiert.