Altenpflege daheim

Jobidee: Eine zwischen ambulantem Pflegedienst und Altenheim liegende Variante der sozialpflegerischen Altenhilfe ist das betreuende Mitwohnen älterer Menschen in fremden Haushalten. Rüstige, pflegeerfahrene Einzelpersonen oder Familien, die in ihrer Wohnung oder in ihrem Eigenheim ein oder mehrere Zimmer frei haben und gerne älteren Menschen ein neues Heim bieten möchten, können jederzeit ältere Dauerwohngäste als Untermieter (mit Familienanschluss) oder im Sinne einer Alten-Wohngemeinschaft aufnehmen. Sie dürfen nur nicht mit dem Heimgesetz kollidieren. Das heißt: Es darf nicht der Eindruck eines privaten, illegalen Alten- und Pflegeheims entstehen.




Angebot: Zur Verfügungstellung eines eigenen Zimmers, Familienanbindung oder Wohngemeinschaftsanschluss, statt Altenwohnanlage oder -heim. Gemeinsames Wirtschaften oder Zubereitung der Hauptmahlzeiten, Zimmerpflege. Ansprache, Unternehmungen usw. Im Krankheits- oder Notfall   Organisation ärztlicher und pflegerischer Hilfe, bei Dauerpflege: Einschaltung eines ambulanten Pflegedienstes.
Verdienst: Untermiete oder WG-Anteil, zusätzlich Honorierung z.B. für Zimmerpflege, Organisation und Einkaufen, Mahlzeitenbereitung usw. (für hauswirtschaftliche Dienste). Wer Verwandte aufnimmt, darf diese selbst pflegen, ohne mit dem Heimgesetz in Konflikt zu geraten. Je nach Pflegestufe erhält man für die Pflege Angehöriger monatlich in Pflegestufe 0 bis 123Euro (bei eingeschränkter Alltagskompetenz, z.B. Demenz), Pflegestufe 1 bis 244 Euro (mit Demenz 316 Euro), in Pflegestufe 2 bis 458Euro (mit Demenz 545 Euro), in Pflegestufe 3 bis 728 Euro (gleiche Höhe bei Demenz ).