Schädlingsbekämpfer

Jobidee: Schädlingsbekämpfer  jagen alle möglichen Plagegeister wie Milben, Flöhe, Schaben, Kakerlaken, Asseln, Motten, Zecken, Mäuse und Ratten mit Giften und Fallen. Das Arbeitsgebiet der Schädlingsbekämpfer ist breit und längst nicht mehr auf die Ungezieferbekämpfung in geschlossenen Räumen, wie beim einstigen Kammerjäger, beschränkt. Sie umfasst z. B. Fluginsektenabwehr, Larvenvernichtung, Holzschutz, Taubenabwehr, Taubenzeckenbeseitigung, Desinfektionen, Sonderreinigungen (z. B. Taubenkotbeseitigung oder desinfizierende Reinigung nach Leichenfunden), Gesundheits-, Lebensmittel- und Vorratsschutz, Begasungen und Inspektionsservice mit Schädlingsbefallermittlung usw.




Die Zeiten, in denen noch ganze Häuser aufgrund von Giftkeulen geräumt werden mussten, sind aber  vorbei, da die modernen Kammerjäger ökologisch sinnvoll (z. B. prophylaktisch), mit biologischen Fallen (z. B. Sexualduftstofffallen) und abbaubaren Präparaten (z. B. Gels) etc. arbeiten. Die Gründung des Vereins zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung VföS  zeigt einmal mehr den Trend zur sanften Schädlingsbekämpfung. Aufgrund der Klimaerwärmung und häufigeren Hochwässer nehmen  Insektenpopulationen zu. Auch machen die Invasion exotischer Plagegeister wie der Tigermücke und die Ausbreitung von Erregern wie den bislang nur in Südeuropa, Afrika und Asien vorkommenden Hundebandwurm in heimischen Stechmücken (z.B. in Brandenburg nachgewiesen) zusehends Probleme. Kurzum: Schädlingsbekämpfung ist ein Wachstumsmarkt.

Berufseinsteiger, ob in Anstellung oder als Gründer, werden vor allem als »Öko-Schädlingsbekämpfer« Erfolg haben. Man kann auch mit entsprechender Ausbildung nebenberuflich  Insektenbekämpfungs-Dienste anbieten, z. B. Fliegengitter anbringen, Gemüse mit Tabaksud besprayen, Tabaksud verkaufen, Insektenduftfallen und Mäuse-/Rattenfallen installieren. Man kann sich auch auf Mäuse- und Rattenbekämpfung spezialisieren (vgl. Ausführungen »Rattenbekämpfer«).

Kunden: Privathaushalte, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der Lebensmittelbranche (von Herstellung bis Einzelhandel), Forst-, Land- und Gartenwirtschaft, Holz- und Bauwirtschaft (Holz- und Bautenschutz)
Kenntnisse: Seit 1995, mit Ende der Übergangsregelung der Gefahrstoffverordnung, dürfen nur noch sachkundige Personen Stoffe oder Zubereitungen einsetzen, die gesundheitsschädliche oder höher einzustufende Stoffe freisetzen: geprüfte Schädlingsbekämpfer, Gehilfen oderMeister nach ehemaligem DDR-Recht, Personen mit einer vergleichbaren (anzuerkennenden) EUSachkunde sowie Personen mit einer anderen, von der zuständigen Behörde anerkannten Ausbildung. Bevor man also als Schädlingsbekämpfer loslegen kann, muss man eine Fortbildung in diesem Metier absolvieren. Fragen Sie das Arbeitsamt oder die Industrie- und Handelskammer zwecks örtlicher Kurse.




Verdienst: Anfangsgehälter bei 1.700 bis 2.000 Euro. Selbstständige können je nach Aufgabenkomplexität und Gefahrenrisiko ihr Honorar individuell bemessen. Es gibt aber praktisch keinen Einsatz, der unter 250 Euro abgerechnet wird.
Rechtsgrundlage: Schädlingsbekämpfung muss vom örtlichen Ordnungsamt genehmigt werden. Nach § 15e GefStoffV in Verbindung mit Anhang V Nr. 6 (Gefahrstoffverordnung vom 15. November 1999, BGBl. I S. 2233) erhält nur eine Erlaubnis, wer volljährig, zuverlässig und körperlich geeignet ist und einen Befähigungsnachweis vorlegen kann. Sachkundig ist, wer erstens die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss »Geprüfter Schädlingsbekämpfer« vom 19. März 1984 (BGBl. I S. 468) in der jeweils gültigen Fassung oder zweitens die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder drittens in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat. Hilfskräfte dürfen nur unter der unmittelbaren ständigen Aufsicht des Sachkundigen eingesetzt werden und müssen entsprechend ihrer Tätigkeit nachweislich regelmäßig unterwiesen sein.

Machen sich Schädlingsbekämpfer selbständig, müssen sie ein Gewerbe anmelden.