Eigentümerversammlungs-Service

Jobidee: Eigentümerversammlungen bedeuten für viele Wohnungseigentümer Stress, den sie gerne vermeiden und auf Vertreter delegieren möchten. Hier bietet sich für routinierte Kenner von Eigentümersammlungen die Chance auf einen kleinen jährlich wiederkehrenden Nebenjob als Eigentümerversammmlungs-Vertreter. Voraussetzung ist, dass die Eigentümer (Kunden) ihrem Vertreter eine mit einer Stimmrechtsvollmacht ausgestatteten Vertretungsvollmacht unterzeichnen, damit der Vertreter zur Eigentümerversammlung zugelassen wird.




Verdienst: Das Honorar könnte stundenweise, pauschal oder abhängig vom Wohnungswert vereinbart werden, z.B. 25 Euro/Std., 50 Euro/Pauschale oder  1/1000 vom Wohnungswert (z.B. bei Dreizimmer-WG-Wert von 150 000 Euro) 150 Euro.
Rechtsgrundlage: Gelegenheitsvertreter brauchen kein Gewerbe anmelden. Wer  den Eigentümer-Service beruflich anbietet, vielleicht ausbaut zum professionellen Veranstalter von jährlichen Eigentümerversammlungen im Auftrag einer Eigentumswohnungsgemeinschaft, benötigt eine entsprechende Gewerbeanmeldung.