Nachlasspfleger

Jobidee: Nachlasspfleger sind vom Nachlassgericht amtlich bestellte Personen, die mit der Erfassung, Veräußerung und Abwicklung von Nachlässen betraut werden, falls Erben nicht vorhanden, zweifelhaft, nicht erreicht werden können oder das Erbe ausschlagen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation der Beerdigung über Kündigung/Entrümpelung der Wohnung, Anfertigung eines Bestands- und Forderungsregisters bis hin zur Durchführung von Verkaufs- oder Versteigerungsveranstaltungen. Wurde der Verstorbene zuvor von einem amtlichen Betreuer unterstützt, so endet mit dem Tod dessen Befugnis. Beerdigungsorganisation, Kontenauflösung, Erbensuche, Haushaltsauflösung sind nicht mehr seine Sache des Betreuers, es sei denn, er würde als Nachlasspfleger eingesetzt werden. Das Nachlassgericht muss sofort das Vermögen sichern und einen Nachlasspfleger einsetzen, der auch der Betreuer sein kann.




Kunden: Auftraggeber ist das Nachlassgericht.
Kenntnisse: Das Nachlassgericht fordert keine besonderen Zugangsvoraussetzungen, allerdings müssen Bewerber aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer bisherigen Lebensführung (polizeiliches Führungszeugnis) geeignet erscheinen. Außerdem sollten sie ein wenig buchhalterische und kaufmännische Ahnung sowie rechtliches Verständnis mitbringen. Besonders geeignet sind amtlich bestellte Betreuer, vor allem jedoch Juristen.
Verdienst: Gering, da neben der Übernahme von Telefon- und Fahrtkosten sowie Barauslagen nur eine prozentual vom Nachlasswert abhängige Grundvergütung bezahlt wird: z. B. 4% bei 50 000 Euro Nettoerlös, 3% bei 100 000 Euro Nettoerlös. Die meisten ausgeschlagenen Nachlässe sind überschuldet, so dass nichts übrig bleibt.