Studenten-Jobtipps

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Nebenverdienste ich komme!

Über 70 Prozent aller Studenten jobben während ihres Studiums, sei es in der Vorlesungszeit, in den Semesterferien oder zwischen Studienwechsel. Studenten arbeiten als Mini-Jobber, Aushilfen, Werkstudenten, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, als Praktikanten vor, während und nach dem Studium, mit und ohne Nebenjob.

 

 

Mit dem Mindestlohn wird alles besser?

Seit Januar 2015 gilt für Werkstudenten, Hospitanten und Praktikanten über 18 Jahre bundesweit ein Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto, solange sie kein Pflichtpraktikum absolvieren. Schreibt die Berufsausbildungs- bzw. Studienordnung  Vor-, Zwischen- oder Nachpraktika vor, greift für Praktikanten das neue Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) nicht. Insofern erhöhen sich auch für Arbeitgeber nicht die Lohnkosten für Praktikanten. Pflicht-Praktika bleiben also wie gehabt preiswert, egal, wie lange sie dauern, solange sie im vorgeschriebenen Zeitrahmen bleiben.

Wenn zur Zeit spekuliert wird, ob die Studierenden die Leidtragenden des Mindestlohns seien, dann sind  ”nur” die freiwilligen Praktika vor, während und nach dem Studium (Studienabschluss) gemeint, die über drei Monate dauern. Bis zu drei Monate sind freiwillige (nicht in der Studienordnung vorgeschriebene) Praktika, die zur Berufs- oder Studienwahl-Orientierung dienen, gemäß § 22 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen. Da jedoch die meisten Unternehmen für freiwillige Praktika zumeist fünf oder sechs Monate vorsehen, damit es sich nach der Einarbeitungszeit überhaupt für beide Seiten lohnt, wird nunmehr befürchtet, dass der gesetzliche Mindestlohnzwang zum Abbau von Praktikantenstellen  führt. Arbeitgeber wie z.B. der Bauerverlag und andere Medienunternehmen aber auch Behörden, die bislang lediglich um 6 Euro Bruttostundenlohn zahlten, könnten Praktikantenstellen reduzieren oder ganz streichen. Viele Kleinbetriebe und Start-Ups – sind zudem nicht in der Lage 8,50 Euro  Mindeststundenlohn zu berappen. Mehr dazu im Abschnitt Generation Mindestlohn.



Das Mindestlohngesetz hat die sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Situation von Praktika, Werkstudentenjobs, Aushilfstätigkeiten und anderen geringfügigen Beschäftigungen komplexer werden lassen. Wer sich über  die zentralen Job- und Praktika-Aspekte von Studenten in Zeiten des Mindestlohns fundiert informieren möchte, dem sei der neu aufgelegte, aktualisierte Ratgeber Studentenjobs von Martin Schachmann empfohlen.

Ratgeber Studentenjobs von Martin Schachmann empfohlen.
Studentenjobs. Nebenverdiensttipps für Studium, Semesterferien, Praktikum, Werkstudenten, HIWIS mit vielen Jobideen. Kindle-eBook, 2. Aufl. 2015, 250 Seiten, € 2,99.

 

Die wichtigsten Sozialversicherungs-Regeln für Studentenjobs
(werden derzeit aktualisiert)
Studenten als Mini-Jobber
Studenten als kurzfristig Beschäftigte während der Vorlesungszeit
Studenten als kurzfristige Aushilfen während
der Semesterferien
Studenten als Werkstudenten
20-Stunden-Grenze bei Studentenjobs
Ausnahmen von der 20-Stundengrenze
Studenten im Midi-Job

Studenten als Mini-Jobber
Wenn Studenten  neben ihrem Studium regelmäßig jobben und monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen, gelten für sie die Regeln geringfügiger Beschäftigungen. Minijob-Studenten arbeiten sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Seit Januar 2013 besteht auch für Minijob-Studenten Rentenversicherungspflicht, von der sie sich auf Antrag (zu stellen beim Arbeitgeber) befreien lassen können.

Der Arbeitgeber  bezahlt  29 Prozent Pauschal-Abgaben, für privat krankenversicherte Studenten sogar nur 15 Prozent. Die Lohnsteuer kann der Arbeitgeber mit 2 Prozent pauschalieren oder aber über das Lohnsteuerabzugsverfahren nach den persönlichen ELStAMerkmalen (Lohnsteuermerkmalen wie Steuerklasse etc.) des Studenten abführen.

Aktualisierte Infos, auch zum Mindestlohn, findest du in Martin Schachmann Studentenjobs. Nebenverdiensttipps für Studium, Semesterferien, Praktikum, Werkstudenten, HIWIS mit vielen Jobideen. Kindle-eBook, 2. Aufl. 2015, 250 Seiten, € 2,99.

in folgenden Abschnitten:
2. Geringfügige Beschäftigungen
2.1. Vorteil von Minijobs gegenüber Werkstudententätigkeit
2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Job)
2.2.1 Versicherungsfreiheit für Minijobber
2.2.2 Pauschalabgaben für Arbeitgeber
2.2.3 Beispiele geringfügiger Beschäftigungen
2.2.4 Beispiele erlaubter und unerlaubter Mehrverdienste
2.2.5 Ausweitung einer 450-Euro-Tätigkeit während der Semesterferien
2.2.6 Überschreiten Minijobgrenze und Sonderzahlungen
2.3. Minijobs in Privathaushalten
2.3.1 Minijob-Abgaben privater Arbeitgeber
2.3.2 Befreiung vom RV-Beitrag bei Haushalts-Minijobs
2.3.3 Typische Haushilfstätigkeiten
2.3.4 Steuervorteile privater Arbeitgeber
6.1 Pauschalsteuer bei Geringfügigen Beschäftigungen
6.1.1 Arbeitgeber-LS-Pauschalsteuer auf Minijob-Entgelt


Studenten als kurzfristig Beschäftigte während der Vorlesungszeit
Nehmen Studenten einen Aushilfsjob an, der von vornherein auf höchstens zwei Monate oder  – bei weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche – auf maximal 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist, liegt eine kurzfristige  Beschäftigung vor. In diesem Fall dürfen sie innerhalb der besagten Zeitgrenzen so viel verdienen wie sie möchten, ohne Werkstudenten zu werden. Doch Vorsicht: Mehrere hintereinander liegende kurzfristige Tätigkeiten  im Laufe eines Jahres werden zusammengerechnet. Wichtig ist, dass die Grenze von maximal 50 Arbeitstagen insgesamt dabei nicht überschritten wird.  Allerdings darf ein 450-Euro-Mini-Job parallel zu einer kurzfristigen Tätigkeit ausgeübt werden, ohne dass diese zusammengerechnet würden. Bei alledem musst du als Student aber immer deine 20-Wochenstunden-Grenze im Hinterkopf behalten, um deinen Studentenstatus nicht zu gefährden.




Studenten als kurzfristige Aushilfen während der Semesterferien
Kurzfristige Tätigkeiten (max. 2 Monate bzw. 50 Tage im Kalenderjahr) sind besonders in den Semesterferien beliebt. Denn in der studienfreien Zeit entfällt nämlich die studentische Arbeitszeitgrenze von maximal 20 Stunden in der Woche, so dass Studenten  die 2 Monate  zum Jobben (bis zu 48 Stunden wöchentlich) voll ausschöpfen können, zumal sie in dieser Zeit unbegrenzt verdienen dürfen.

Weiterführende Infos findest du in Martin Schachmann Studentenjobs. Nebenverdiensttipps für Studium, Semesterferien, Praktikum, Werkstudenten, HIWIS mit vielen Jobideen  (Kindle-Book, € 2,99, 250 Seiten), in folgenden Abschnitten:
2.4.3 Kurzfristigkeitsjobs sind anrechnungsfrei in der Familienversicherung
2.4.4 Ermittlung der 2-Monats- und 50-Tage-Grenze
2.4.5 Beispiele kurzfristiger Tätigkeiten
2.4.6 Keine kurzfristigen Beschäftigungen sind
2.4.7  Zusammenrechnung kurzfristiger Tätigkeiten
2.4.8 Keine Angst vor Berufsmäßigkeit
2.5 Werkstudenten für Arbeitgeber günstiger als Minijobber
6 Wie viele Steuern fallen an?
6.1.2 Arbeitgeber-LS-Pauschale auf kurzfristige Tätigkeiten
6.1.3 Steuer-Pauschale für Saisonkräfte in Land- und Forstwirtschaft
6.2 Lohnsteuer-Abzugsverfahren nach ELStAM
6.2.1 Elektronische Lohnsteuerkarte mit ELStAM
6.2.2 Lohnsteuer zurückholen – Jahresausgleich




Studenten als Werkstudenten
Jobben Studenten über den Grenzen geringfügiger Beschäftigung, werden sie zu Werkstudenten mit der Folge, dass sie beitragspflichtig in der Rentenversicherung  werden. Den Rentenversicherungsbeitrag tragen sie zur Hälfte. Auf sie entfällt der Arbeitnehmeranteil von zurzeit 9,45 Prozent ihres Bruttolohns.

20-Stunden-Grenze bei Studentenjobs
Werkstudenten dürfen jedoch nicht unbegrenzt arbeiten. Schließlich sind sie ja hauptsächlich Studenten, und das müssen sie nach außen hin auch belegen können. Deswegen unterliegen Werkstudenten bestimmten maximalen Arbeitszeitgrenzen, die sie einhalten müssen, um nicht ihren Studentenstatus und damit ihr Werkstudentenprivileg  zu gefährden. Die Arbeitszeitgrenze beträgt für Werkstudenten maximal 20 Stunden in der Woche.

Überschreiten Studenten  während der Studienzeit  die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von 20 Stunden im Job, gelten sie  ihrem Erscheinungsbild nach nicht mehr als Werkstudenten. Sie werden in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig und verlieren die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in der günstigen Krankenversicherung der Studenten.

Ausnahmen von der 20-Stundengrenze

Weiterführende Infos findest du in Martin Schachmann Studentenjobs. Nebenverdiensttipps für Studium, Semesterferien, Praktikum, Werkstudenten, HIWIS mit vielen Jobideen  (Kindle-Book, € 2,99, 250 Seiten), in folgenden Abschnitten:
3 Werkstudenten-Privileg
3.1. Ab wann wird man Werkstudent?
3.1.2 Definition: Werkstudenten-Status und -Privileg
3.1.3 Das Werkstudentenprivileg gilt auch
3.1.4 Werkstudentenprivileg entfällt oder erlischt
3.1.5 Werkstudentenprivileg wieder aufleben lassen
3.1.6 Werkstudentenprivileg bei Vollzeit-Fernstudium
3.1.7 Werkstudentenjobs plus Minijobs
3.2 Sozialversicherungsrechtliche Regelungen des Werkstudentenprivilegs
3.2 Vorab: Vorsicht Familienversicherungsfalle!
3.2.1 Krankenversicherungsfreiheit der Arbeitgeber
3.2.2 Rentenversicherungspflicht
3.3 Wöchentliche 20-Stunden-Grenze
3.3.1 Mehrarbeit-Ausnahme von der 20-Stundengrenze
3.3.2 Wegfall der 20-Stundengrenze in den Semesterferien
3.4 Innerhalb der 26-Wochen-Grenze bleiben
3.5 Sonderregelung: Jobben beim Ex-Arbeitgeber
3.5.1 Jobben über der 20-Stunden-Grenze beim Ex-Arbeitgeber
3.5.2 Jobben unter der 20-StundenGrenze beim Ex-Arbeitgeber
3.6.Vorsicht: Jobben während eines Urlaubssemesters
3.7 Jobben während eines dualen Studiums
3.8 Werkstudenten im Arbeitsrecht
3.8.1 Werkstudenten arbeiten befristet
3.8.2 Unbegrenzte Befristungsmöglichkeiten aus sachlichem Grund
3.8.3 Entfristungsklage
3.8.4 Form und Inhalt befristeter Arbeitsverträge
3.8.5 Werkstudentenrechte
3.8.6 Gleichbehandlungsgrundsatz
3.8.7 Bezahlter Erholungsurlaub
3.8.8 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
3.8.9 Befristung im Wissenschaftsbetrieb (WissZeitVG)
3.8.9a Privatdienstverträge für HIWIs
3.9 Werkstudenten-Lohn ist unbeschränkt steuerpflichtig
6 Wieviel Steuern fallen an?
6.1 Pauschalsteuer bei Geringfügigen Beschäftigungen
6.2 Lohnsteuer-Abzugsverfahren nach ELStAM
6.2.1 Elektronische Lohnsteuerkarte mit ELStAM
6.2.2 Lohnsteuer zurückholen – Jahresausgleich




Studenten im Midijob
Auch Werkstudenten können unter Umständen die Midi-Job-Regeln nutzen. Midi-Jobs nennt man Beschäftigungen, deren monatliches Entgelt in der Gleitzone zwischen 450,01 und 850 Euro liegt. Verdienen Werkstudenten innerhalb besagter Gleitzone zwischen 450,01 und 850 Euro monatlich, zahlen sie einen reduzierten Rentenversicherungsbeitrag (RV): Der RV-Arbeitnehmeranteil steigt allmählich von 70 bis auf 100 Prozent von zurzeit 9,45 %  an.

Beispielrechnungen zum Midijob findest du in Martin Schachmann Studentenjobs. Nebenverdiensttipps für Studium, Semesterferien, Praktikum, Werkstudenten, HIWIS mit vielen Jobideen  (Kindle-Book, € 2,99, 250 Seiten), in folgenden Abschnitten::
2.6 Midi-Jobs – zwischen 450 und 850 Euro
2.7 Verdienen über der Geringfügigkeitsgrenze
2.8 Mini- und Midi-Jobs im Arbeitsrecht
2.8.1 Geringfügige und Gleitzonen-Jobs im Arbeitsrecht
6.2 Lohnsteuer-Abzugsverfahren nach ELStAM
6.2.1 Elektronische Lohnsteuerkarte mit ELStAM
6.2.2 Lohnsteuer zurückholen – Jahresausgleich

Die Krankenversicherung für Studenten

1.1 Studentische Krankenversicherungspflicht
1.1.2 Ausnahmen von der Versicherungspflicht in der studentischen KV
1.1.3 Befreiung von Pflichtversicherung in der studentischen KV
1.2 Mitversichert in der Familienversicherung
1.2.1 Verlängerung der Familienversicherung
1.2.2 Einkommensgrenzen für die Familienversicherung
1.2.3 Ausschluss von der gesetzlichen Familienversicherung
1.3 Mitglied in der Krankenversicherung für Studenten
Altersbedingt in die KV der Studenten wechseln
Jobbedingt in die KV der Studenten wechseln

Leitfaden durch Studenten-Jobber-Dschungel
Buchtipp: Einen Überblick über alle wichtigen Aspekte, die Studenten  als Minijobber, Aushilfen, Praktikanten, Werkstudenten, wissenschaftliche Hilfskräfte und als freie Mitarbeiter beachten müssen, beleuchtet Martin Schachmann kompetent, Schritt für Schritt in seinem E-Book: Studentenjobs. Nebenverdiensttipps für Studium, Semesterferien, Praktikum, Werkstudenten, HIWIS mit vielen Jobideenn, Kindle-eBook, 2. Aufl. 2015. 250 Seiten,€ 2,99.

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