Viele Solo-Selbständige sind jetzt vorübergehend auf Hartz IV angewiesen – Hessische Kommunale Jobcenter in der Corona-Krise

Wie es ist, unverschuldet in finanzielle Not zu geraten und nicht zu wissen, wie der monatliche Lebensunterhalt sichergestellt und die Miete aufgebracht werden soll, erfahren während der Corona-Pandemie viele bislang uneingeschränkt Erwerbstätige. Auch bei vielen sogenannten „Soloselbständigen“ brachen von einem auf den anderen Tag Aufträge und Einnahmen weg.

Mit dem Sozialschutzpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergangsweise die Möglichkeit eröffnet, unter erleichterten Bedingungen schnell und unkompliziert Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu beantragen. Dass dieser Schritt für Viele notwendig war und ist, bezeugt der weit überdurchschnittliche Anstieg der Neuantragszahlen in den Kommunalen Jobcentern. Allein beim Sozialleistungs- und Jobcenter Wiesbaden wurden im Zeitraum März und April 2020 1.030 Anträge auf ALG II bewilligt. Das sind rund zweieinhalbmal so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Wie die Akteure des Gesundheitswesens arbeiten auch die Kommunalen Jobcenter und deren Mitarbeitende motiviert und unermüdlich daran, den Bürgerinnen und Bürgern so schnell wie möglich zu helfen. Um diese Aufgabe zu bewältigen, haben die Verantwortlichen mit Einführung der Kontaktbeschränkungen Mitte März praktisch „über Nacht“ interne Arbeitsprozesse an die neue Situation angepasst. Da keine persönlichen Vorsprachen mehr stattfinden konnten, setzten die Kommunalen Jobcenter verstärkt auf Beratung per Telefon und E-Mail. Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung, die Betreuung der Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und auch die soziale Betreuung haben die Kommunalen Jobcenter teilweise unter verstärkter Zuhilfenahme digitaler Medien und Formaten wie Videokonferenzen aufrecht erhalten. Im Zuge der Lockerungen der Kontaktbeschränkungen galt es, Qualifizierungen und Maßnahmeangebote gemäß den Gesundheitsschutz-Richtlinien schrittweise wieder zu reaktivieren. Oberste Prämisse während der Corona-Krise war, dass keine Leistungsbeziehenden eines Kommunalen Jobcenters „verloren gehen“ bzw. ihre Ansprüche nicht geltend machen können.

In dieser neuen Situation wurde rasch deutlich, dass eine digitale Ausrichtung der Verwaltungsleistungen für die Bürgerschaft unverzichtbar ist. „Die Erfahrungen und positiven Erkenntnisse der vergangen Monate, in denen viele Mitarbeitende im Homeoffice tätig waren und noch teilweise sind, haben uns nachhaltig gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, reflektiert Sozialdezernent Christoph Manjura die vergangenen Monate. Und auch Ariane Patzelt, Leiterin des Sozialleistungs- und Jobcenters der Landeshauptstadt Wiesbaden, ist sich sicher: „Mit der Möglichkeit, den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 auch online stellen zu können, haben wir bereits einen wichtigen Schritt in diese Richtung unternommen.“

Beide wollen den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Wiesbaden in Zukunft eine Bandbreite verschiedener Zugangswege anbieten, um sich mit Ihren Anliegen an die zuständigen Stellen wenden zu können – von der persönlichen Beratung bis zur schnellen online-App.

Die Kommunalen Jobcenter stellen in der Krise ihre hohe Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit unter Beweis. Sie reagieren schnell, innovativ und anpassungsfähig auf die veränderten Bedingungen. Mit ihren lokalen Partnerinnen und Partnern wie zum Beispiel Trägern der Arbeitsmarkförderung, Wirtschaftsförderung und sozialen Beratungsstellen finden sie schnelle Lösungen. Über allem steht das Credo der Kommunalen Jobcenter in ganz Deutschland: #Stark.Sozial.VorOrt