Altenpflege-Service

Jobidee: Wer in der Altenpflege examiniert ist oder eine examinierte Altenpflegekraft (bzw. Pflegewissenschaftler) einstellt, kann einen Altenpflegeservice eröffnen. Dieser darf nicht nur mit Selbstzahlern privat, sondern seine erbrachten Pflege-Leistungen auch mit den Krankenkassen und der Pflegeversicherung abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegedienst von der Kasse anerkannt wird, eine Kostenübernahme-Vereinbarung unterzeichnet wurde und der zu pflegende Kunde vom medizinischen Dienst des Gesundheitsamtes als Pflegebedürftiger eine bestimmte Pflegestufe von 0 bis V erhalten hat. Besteht eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung kann der Altenpflegeservice jedoch nur Leistungen (Zeit und Art) im Rahmen der anerkannten Pflegestufe abrechnen. Was darüber hinaus geleistet wird, muss der Pflegebedürftige privat dazu bezahlen. Vorschrift ist, für jeden Kunden eine entsprechende Pflegedokumentation anzulegen. Sie ist die Basis für alle weiteren pflegerischen und ärztlichen Behandlungen sowie für die Abrechnung. Die meisten Pflegedienstler haben als Einmannbetrieb begonnen und dann entsprechend ihres Auftragsbestands nach und nach Mitarbeiter, zunächst als Aushilfen (450-Euro-Jobber, Studenten), später als feste Teilzeit- und Vollzeitkräfte eingestellt.




Kunden: Alle Pflegebedürftigen: vom Schwerkranken bis zum permanent pflegebedürftigen Menschen, zumeist Älterne. (Absprache mit Krankenkasse, Pflege anstelle stationärer Aufenthalte).
Kenntnisse: Examinierter Altenpfleger, Bachelor of Science (B.Sc.) Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik etc. Erkundigen Sie sich bei den Kranken- und Pflegekassen.
Verdienst: Je nach Pflegestufe können ambulante Pflegedienste ambulante Sachleistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen für die Inanspruchnahme ihres gesetzlich pflegeversicherten Kunden für Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung: monatlich in der Pflegestufe 0 bis zu 231 Euro (z.B. bei Demenz), in der Pflegestufe I bis zu 468 Euro, in der Pflegestufe II bis zu 1.144 Euro und in der Pflegestufe III bis zu 1.612 Euro (in Härtefällen bis zu 1.918 Euro).