Freiberuflich nebenbei oder voll arbeiten
Freiberuflicheit* ist die schnellste, preiswerteste und unkomplizierteste Art , sich erfolgreich neben- oder hauptberuflich selbständig zu machen. (Freiberufler-Atlas). Viele Tätigkeiten kann man sowohl freiberuflich als auch als abhängige Aushilfs-, Teilzeit- oder Vollzeit-Beschäftigungen ausüben, z.B. der angestellte oder freiberufliche Fotograf.
*Etliche sogenannte freiberufliche Tätigkeiten können steuerrechtlich gewerbliche Tätigkeiten sein, z.B. der selbständige Fotograf: Er ist Handwerker und muss eine Gewerbe anmelden. Übte er jedoch sein gewerbliches Fotohandwerk künstlerisch als Fotodesigner aus, arbeitete er steuerrechtlich freiberuflich. Bei zahlreichen freiberuflich ausgeübten Tätigkeiten kommt es jedoch nicht unbedingt auf die Ausübungs-Art, sondern auch auf die Berufsausbildung an, ob diese freiberuflich oder gewerblich ausgeübt werden kann, etwa beim Coach, Trainer usw. Siehe hierzu die Seiten 391 bis 406 ,Freiberufler-Atlas 3. Aufl. Berlin 2016).
Freiberufler-Jobtipps zu Katalog- und Kammerberufen.
Zum Wesen vom Finanzamt anerkannter freier Berufe gehört, dass Freiberufler ihre Leistungen aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend selbst (in eigener Person) erbringen müssen. Vom “Charakter” her sind Freiberufler Einzelkämpfer und dürfen ihre Arbeit nicht an einen gleichwertig qualifizierten angestellten Mitarbeiter delegieren.
Auf Martin Massows http//:freiberufler.jobidee.de erfahren Sie mehr über freie Tätigkeiten und finden einige Porträts klassischer freier (Katalog- u. katalogähnlicher)Berufe wie:
Arzt,
Zahnarzt,
Tierarzt,
Rechtsanwalt
Notar,
Patentanwalt
Vermessungsingenieur,
Ingenieur,
Architekt,
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
vereidigter Buchprüfer,