Pflegeeltern

Jobidee: Immer mehr  Kinder, deren Eltern mit der Erziehung überfordert sind, suchen über die Erziehungshilfe des Jugendamts Pflegefamilien, um eine Heimeinweisung zu vermeiden. Es gibt Tages-, Wochen-, Dauer- und Notpflegschaften. Im Fall einer Dauerpflegschaft leben die  Pflegekinder im Haushalt ihrer Pflegeeltern, wobei der Kontakt zu ihren Eltern aufrechterhalten bleibt, soweit die Kinder dies möchten und nicht andere wichtige Dinge (z.B. Drogenmißbrauch der leiblichen Eltern, Gefängnisaufenthalte etc.) dagegensprechen. Eine Kindespflegschaft zu übernehmen ist kein Job, sondern eine sehr verantwortungsvolle, mitunter stressige Aufgabe auf Dauer, die wie bei eigenen Kindern rund um die Uhr Einsatz fordert.




Kenntnisse: Neben bestimmten sozialen Standards,  dem Einhalten einer Höchstaltersgrenze (zwischen 25 und 40 Jahren) und bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen wird zumeist eine erfolgreiche Teilnahme an einem Pflegeelternseminar verlangt. Die örtlichen Jugendämter informieren über die Zugungsvoraussetzungen.
Verdienst: Eine Dauerpflegschaft wird bis zum 18. Lebensjahr vom Jugendamt unterhaltsmäßig gefördert, und zwar für Kinder bis sieben Jahre monatlich mit ca. 600 Euro, für 8- bis 14-jährige mit ca. 650 Euro, für 15- bis 18-jährige mit ca. 700 Euro (für Wiesbaden, Stand 2001). Ab dem 18. Lebensjahr müssen die Pflegekinder beim Sozialamt eine Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Die Einkommen der Pflegeeltern werden hierbei nicht zum Ansatz gebracht.