Immer mehr ältere Menschen, Rentner und Pensionäre arbeiten nebenher, teils freiwillig, teils erzwungenermaßen und viele auch, um up to dateto date zu bleiben oder endlich machen zu können, was Spaß macht, um neue interessante Herausforderungen anzugehen, als Spätgründer nochmal durchzustarten, neue Kontakte zu knüpfen oder aus welchem guten Grund auch immer.
Was heißt sozialversicherungsrechtlich Hinzuverdienst im Alter?
Als Hinzuverdienst gelten nach Rentenrecht das monatliche Bruttoarbeitsentgelt, der monatliche steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte abzüglich Kosten aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und/oder aus Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbares Einkommen wie zum Beispiel Vorruhestandsgeld.
Wann beginnt die Regelaltersgrenze?
Rentner und Pensionäre, die die gesetzliche Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren erreicht haben und Altersrente bzw. Alters-Pension beziehen, dürfen abzugsfrei so viel dazu verdienen, wie sie mögen und können. Die gesetzliche Regelaltersgrenze liegt für vor dem 1. Januar 1947 geborene Renten-Versicherte bei 65 Jahren. Für alle nach dem 31. Dezember 1946 Geborene wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Für welche Senioren-Jobber gelten Hinzuverdienstgrenzen?
Für alle ältere Nebenjobber die jedoch noch nicht ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen gelten oberhalb der monatlichen 450 Euro Verdienstgrenze unterschiedliche, von der individuellen Rentensituation abhängige Hinzuverdienstgrenzen. Beispielsweise unterliegt monatliches Nebenerwerbseinkommen über 450 Euro brutto einer Hinzuverdienstregelung bei Bezug von:
- Altersrente von langjährig Versicherten,
- Altersrente von schwerbehinderten Menschen,
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach
- Altersteilzeitarbeit,
- Altersrente von Frauen,
- Altersrente von besonders langjährig Versicherten (Rente ab 63) oder
- Altersrente von langjährig unter Tage beschäftigten Bergleuten.
Infos zu: Hinzuverdienstgrenzen
Informieren Sie sich über folgende kostenfreie PDF-Broschüre: altersrentner_hinzuverdienst
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten
Erwerbsminderungsrente wird irrtümlich häufig mit Frührente oder vorzeitiger Altersrente in einen Topf geworfen. Für sie gelten jedoch separate Regelungen, wobei grundsätzlich ein monatlicher Nebenverdienst von 450 Euro brutto erlaubt ist, aber nur, wenn die tägliche Arbeitszeit (die auf Nachfrage Arbeitgeber bestätigen müssen) bei voller Erwerbsminderungsrente täglich 3 Stunden nicht überschreitet und bei Teil-Erwerbsminderungsrente täglich 6 Stunden nicht überschreitet.
Stellt sich beispielsweise heraus, dass ein Bezieher einer Vollerwerbsminderungsrente zweimal wöchentlich 5 Stunden tätig ist, verliert er seinen Status als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und erhält nur noch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, selbst, wenn er unterhalb der Verdienstgrenze von monatlich 450 Euro brutto bleibt. Würde er zweimal wöchentlich 6 Stunden arbeiten, drohte ihm gar, seine Erwerbsminderungsrente komplett zu verlieren.
Bleiben Bezieher von Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (Berufsunfähigkeit, für Geburtsjahrgäng vor 1962) innerhalb der täglichen Stundengrenzen von 3 bzw. 6 Std. können für sie – abhängig von ihren letzten Einkommen – unter Umständen individuelle Hinzuverdienstgrenzen gelten, die der Rentenversicherungsträger auf Antrag ausrechnet.
Informieren Sie sich über folgende kostenfreie PDF-Broschüre Erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen
Nebenverdienste für Rentner mit Grundsicherung
Die Arschkarte haben Rentner, die Grundsicherung beziehen, wenn sie nebenbei noch etwas dazu verdienen wollen. Denn gerade in ihrem Fall, wo sie jeden zusätzlichen Euro gebrauchen können, gilt die Mindestverdienstgrenze von 450 Euro brutto nicht. Der Freibetrag bei Grundsicherung bis zu dem abzugsfrei bzw. anrechnungsfrei hinzuverdient werden darf, liegt bei monatlich 100 Euro. Alles, was Rentner, die Grundsicherung beziehen. über monatlich 100 Euro verdienen, wird auf ihre Grundsicherung angerechnet, was ihre Grundsicherung reduziert.
Informieren Sie sich über folgende kostenfreie PDF-Broschüre:Grundsicherung_hilfe_fuer_rentner