Aushilfsjobs für 13- bis 15jährige auf einen Blick
13- bis 15jährige dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern in folgendem Rahmen jobben:
- Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten.
- Handreichungen beim Sport.
- Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen.
- Aushelfen bei Veranstaltungen von Kirchen und Verbänden, Vereinen oder Parteien.
- Hilfeleistungen in privaten und in landwirtschaftlichen Haushalten, in privaten Gärten.
- Botengänge.
- Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen.
- Nachhilfeunterricht erteilen.
- Betreuung von Haustieren wie Kleintiere versorgen, Hunde ausführen, Vögel füttern.
- Einkaufstätigkeiten (mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren), etwa Besorgungen für Nachbarn, Ältere, Kranke, Behinderte erledigen.
- Vorlesen am Krankenbett, vor Kindern usw.
- als Kinder-Model.
- Zauberer für Kinder.
- An Wochenenden besteht absolutes Arbeitsverbot, außer bei Musik-, Werbe- und Fotoaufnahmen, wenn diese genehmigt wurden.