Aushilfsjobs für 13- bis 15jährige auf einen Blick

Aushilfsjobs für 13- bis 15jährige auf einen Blick
13- bis 15jährige dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern in folgendem Rahmen jobben:

  • Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten.
  • Handreichungen beim Sport.
  • Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen.
  • Aushelfen bei Veranstaltungen von Kirchen und Verbänden, Vereinen oder Parteien.
  • Hilfeleistungen in privaten und in landwirtschaftlichen Haushalten, in privaten Gärten.
  • Botengänge.
  • Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen.
  • Nachhilfeunterricht erteilen.
  • Betreuung von Haustieren wie Kleintiere versorgen, Hunde ausführen, Vögel füttern.
  • Einkaufstätigkeiten (mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren), etwa Besorgungen für Nachbarn, Ältere, Kranke, Behinderte erledigen.
  • Vorlesen am Krankenbett, vor Kindern usw.
  • als Kinder-Model.
  • Zauberer für Kinder.
  • An Wochenenden besteht absolutes Arbeitsverbot, außer bei Musik-, Werbe- und Fotoaufnahmen, wenn diese genehmigt wurden.