Jobidee: Rattenjäger sind auf die Rattenbekämpfung spezialisierte Schädlingsbekämpfer. Nicht nur in Großstädten wie Berlin, München, Hamburg und Köln nimmt die Rattenplage unaufhörlich zu. In fast allen Städten und Gemeinden wächst die Population der als Krankheitsüberträger gefürchteten Nager unaufhörlich. Immer häufiger dringen Ratten in Keller und über Sanitärrohre bis in die oberen Wohnung-Etagen ein. Kommunen schlagen Rattenalarm und erlassen, wie beispielsweise die Stadt Herne, »Ordnungsbehördliche Verordnungen über die Rattenbekämpfung«. Seit öffentlich zur Rattenjagd geblasen wird, steigt auch der Bedarf an fachkundigen Rattenjägern, denn nicht jeder Schädlingsbekämpfer ist Rattenabwehr-Experte. Die Tiere sind sehr intelligent und es bedarf immer wieder neuer Methoden, sie dennoch erfolgreich zur Strecke zu bringen. Erfolgreiche Rattenwehr verlangt nach Spezialisten, die sich auskennen, und sich auch nicht vor der oftmals schmutzigen Arbeit in Gulli, Abwasserkanal, Müllecken und Mülldeponienähe ekeln und die über eine Ausbildung (Fortbildung) zum Schädlingsbekämpfer verfügen. Da niemand so einen Job gern und lange macht, gibt es zumeist gute Einstiegsmöglichkeiten. In Fachschulen für Hygienetechnik, die auch zu Schädlingsbekämpfern fortbilden, können sich Interessenten zu professionellen Rattenbekämpfern (siehe unten) weiterbilden.
Kunden: Hausbesitzer, Eigentumswohnungsbesitzer, Mieter und Pächter sowie die für »Rattenbekämpfung« zuständige Abteilung im Ordnungsamt.
Kenntnisse:Wer Rattenbekämpfung beruflich ausüben möchte, muss eine Fachfortbildung absolvieren, und zwar an der Fachschule für Hygienetechnik. Voraussetzung hierfür: abgeschlossene Berufsausbildung und zwei bis fünf Jahre Berufspraxis.
Verdienst: Angestellte Rattenbekämpfer verdienen nicht viel, Einsteiger ca. 1 000 Euro monatlich, mit entsprechenden Erfahrungen bis 1 500 Euro. Selbstständige jedoch kommen bei guter Auftragslage auf ganz andere Summen, kein Einsatz kostet unter 300 Euro.
Rechtsgrundlage: Nach § 15e GefStoffV in Verbindungmit Anhang V Nr. 6 (Gefahrstoffverordnung vom 15. November 1999, BGBl. I S. 2233) ist Rattenbekämpfung als Spezialgebiet der Schädlingsbekämpfung ebenfalls erlaubnispflichtig. Die Genehmigung erhält nur, wer eine Ausbildung zum Schädlingsbekämpfermit Zusatz-/Spezialqualifikation »Rattenbekämpfung« nachweisen kann. Bei Selbstständigkeit kann das Gewerbe erst nach der Genehmigung angemeldet werden.