Jobidee: Fußpflege kann wellnessorientiert zur reinen Fußentspannung oder im Sinne medizinischer Fußpflege ausgeübt werden. Seit 1. Februar 2002 ist nur noch die rein kosmetisch und entspannungsorientierte Fußpflege ohne zweijährige Fachausbildung als Befähigungsnachweis frei auszuüben. Medizinische Fußpflege bedarf der Erlaubnis durch das Gewerbeamt, die an eine entsprechende Fachausbildung gebunden ist. Die Übergänge zwischen kosmetischer und medizinischer Fußhygiene sind fließend. Erlaubnisfrei können nur die folgenden Dienste geleistet werden: Fußnägel schneiden und lackieren, Entspannungsfußbäder bereiten, erfrischende Fußmassagen bei Verwendung von Massageölen und nichtmedizinischen Cremes und Reflexzonenfußmassagen.
Bei medizinischer Fußpflege reicht das Angebot zusätzlich vom Problemnägelschneiden über Hornhautbehandlungen bis hin zu Spezialfußbädern und zur gezielten Hühneraugenpflege. Die Tätigkeit kann ambulant beim Kunden oder im eigenen kleinen Behandlungsraum zu Hause durchgeführt werden. Wer lediglich einen Job bei einem etablierten Fußpflegedienst oder Kosmetikinstitut sucht, kann dort auch im Rahmen eines Arbeitsvertrags ohne Fachausbildung unterkommen.
Kunden: Tendenziell: Frauen ab Mitte Vierzig. Kunden findet man per Handzettel, Mund-zu-Mund-Propaganda, Kleinanzeigen und über Infos in Altenwohnanlagen, Altenheimen und Altenzentren, Sozialstationen, Seniorenclubs, Behindertenorganisationen, Selbsthilfegruppen, Kliniken, Sanatorien, (Kur-)Hotels, Pensionen in Kurorten, bei Allgemeinmedizinern (z. B. Empfehlung undWartezimmeraushang), Friseuren, Massagepraxen, Drogeriemärkten, Apotheken, Reformhäusern und Weitersagen in der Nachbarschaft usw.
Kenntnisse:Wer reine Fußrelaxleistungen erbringt, benötigt keinerlei Fachausbildung, sondern muss nur Erfahrungen mit Fußentspannungsmethoden haben und vor allem die Fähigkeit besitzen, auf Menschen einzugehen, mit ihnen zu reden und sich ihre Sorgen anzuhören. Zur Ausübung der medizinischen Fußpflege »Beruf der Podologin und des Podologen« schreibt das seit Januar 2002 gültige Podologengesetz (PodG) eine bundeseinheitlich zweijährige Fachausbildung vor.
Verdienst: Aushilfskräfte erhalten in Kosmetikinstituten ab 8,50 Euro pro Stunde. Ambulante selbstständige Fußpfleger können bei Behandlung von Krankenhaus- und Altenheimpatienten z. B. 8 bis 15 Euro pro Auftrag (ca. 20 bis 30 Minuten) erzielen und bei Hausbesuchen 20 bis 50 Euro pro Auftrag. Für Fußreflex- und -kosmetikdienste liegen die Sätze etwas niedriger.
Rechtsgrundlage: Gewerbeanmeldung.Wenn Sie nicht über die zweijährige Fußpflegeausbildung verfügen, dann sollten Sie,umMissverständnissen vorzubeugen, stets nur als Fußreflexservice oder Fußkosmetischer Dienst auftreten und dies in der Gewerbeanmeldung als Gewerbeart angeben. Bei medizinischer Fußpflege mit Fachausbildung sind Sie als Freiberufler (hilfsmedizinischer Beruf) tätig. Wer als Fußpfleger jobbt, ist abhängig beschäftigt.