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Spiele-Tester Game-Tester

Jobidee: Bevor all die interaktiven Spiele für PCs, Notebooks, Netbooks, Handys, Tabletts und Spielekonsolen auf den Markt kommen, müssen sie mehrfach auf ihre Funktionalität hin geprüft werden. Hierfür werden Gametester bzw. Video-Gametester gesucht, die nicht nur nach Fehlern suchen, sondern schauen, ob sich das Ganze auch gut spielen lässt, ob Grafiken und Sound taugen usw. Häufig muss man ganz bestimmte Testpläne durchspielen und entsprechende Notizen machen. Die Jobs werden auch als Praktika auf zwei, drei Monate angeboten.
Voraussetzungen: Es handelt sich um einen anspruchsvollen Job. Computer-Spiele-Freak solltest Du schon sein, über gutes technisches, abstraktes Denkvermögen verfügen, belastbar sein, gute Nerven haben und auch unter Zeitdruck (in der Vorveröffentlichungsphase) hochkonzentriert arbeiten können. Englisch-Kenntnisse werden vorausgesetzt. Verschwiegenheit.
Verdienst: Bei etablierten Spieleentwicklern kommt man auf rund 8 bis 10 Euro die Stunde, gute, bewährte Tester auch auf 15 Euro. Die gemessene Arbeits-Zeitspanne ergibt sich durch die vorgegebenen Testbögen, die abgearbeitet werden müssen.
Arbeitgeber/Kundensuche/Info: Spielemessen und Spieler-Blogs. Jobsuche über Stellenbörsen, bei Spieleanbieter wie farbflut, bigpoint, goodgamestudios , anakana (Video-Gametester)




Das 4-Stunden-Startup. Neues Gründerbuch zur nebenberuflichen Existenzgründung

„Das 4-Stunden-Startup“ von Felix Plötz ist ein wunderbares Motivationsbuch für alle sicherheitsorientierten Gründungs-Sehnsüchtigen, nebenberuflich doch einmal die Realisierung ihrer Freiberufler-Träume zu wagen.
Martin Massow

Zum Buch:
Worum geht es? Immer mehr Menschen gehen nach Feierabend ihren Leidenschaften nach und gründen »nebenher«. Für ein solches »4-Stunden-Startup« braucht man kein Büro in Berlin und kein Venture-Capital, sondern bloß Neugier, Mut und Leidenschaft. Neben der Denkweise von Startup-Gründern stellt Felix Plötz die Tools vor, um außergewöhnliche Ideen schnell und günstig zu testen und professionell umzusetzen. Er erklärt u.a., wie Crowdfunding funktioniert und wie man dem Vorgesetzten am besten verklickert, dass man künftig pünktlich aus dem Büro geht, um demnächst selbst Chef zu sein. Echte Beispiele zeigen, welche Ideen andere umgesetzt haben – und wie dadurch ihr Leben spannender, selbstbestimmter und finanziell unabhängiger wurde. Was ist besonders? »Das 4-Stunden-Startup« zeigt die vielfältigen Chancen, neben dem Job die eigene Idee als kleines Business aufzuziehen – und so ein erfüllteres Leben zu führen.

Felix Plötz: Das 4-Stunden-Startup. Wie Sie Ihre Träume verwirklichen, ohne zu kündigen
Klappenbroschur, ca. 220 Seiten, € (D) 16,99 / € (A) 17,50, ISBN: 978-3-430-20202-2

Zum Autor: Felix Plötz (*1983) ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und arbeitete in einem Großkonzern, als er nebenher sein erstes Business gründete. Außerdem schreibt und verlegt er Bücher, u.a. »Palmen in Castrop-Rauxel« (2014), das Bestseller #1-Status zum Thema »Selbstständigkeit« auf Amazon erreichte. Sein Verlags-Startup gewann 2015 gegen 130 internationale Konkurrenten die Wildcard der Frankfurter Buchmesse. Plötz lebt als Autor, Berater und Business Speaker in Bad Honnef.

Vom Selfpublisher zum Kooperationsverleger des Ullstein-Verlags

Ullstein übernimmt das Verlags-Startup Plötz & Betzholz

Die Ullstein Buchverlage verstärken sich und übernehmen zum 1. Februar 2016 den Plötz & Betzholz Verlag. Ullstein wird Plötz & Betzholz als Imprint fortführen und ausbauen. Die beiden Verlagsgründer Dennis Betzholz (30) und Felix Plötz (32) werden zukünftig als Herausgeber fungieren.

Bereits im August 2015 gab Ullstein eine Vertriebskooperation mit Plötz & Betzholz bekannt. Der Anfang 2015 in Bad Honnef gegründete Verlag ist hauptsächlich auf Bücher von Autoren mit hoher Sichtbarkeit in den Sozialen Medien wie YouTube, Facebook oder Twitter spezialisiert. Der erste in Zusammenarbeit mit Ullstein erschienene Titel „Peinlich für die Welt“ von YouTube-Star Jonas Ems schaffte es bis auf Platz 14 der SPIEGEL-Bestseller-Liste. „Mit unseren Büchern machen wir Nicht-Leser zu Erst-Lesern.

Jugendliche sind nur dann für Bücher zu begeistern, wenn diese ihre Lebenswirklichkeit abbilden“, sagt Dennis Betzholz. „Unter dem Dach eines der größten deutschen Verlage können wir weiter wachsen und unser Ziel, das Medium Buch in einer bislang kaum erschlossenen Zielgruppe zu etablieren, noch effektiver verfolgen.“




Auch für die Ullstein Buchverlage liegt hier ein wichtiges Motiv der Zusammenarbeit: „Wir freuen uns darauf, mit Plötz & Betzholz noch mehr Menschen neugierig auf Bücher zu machen“, sagt Ullstein-Verlegerin Siv Bublitz. „Dennis Betzholz und Felix Plötz haben mit ihren innovativen Ideen viele Kollegen im Haus und in der Branche begeistert.“ Für ihr Unternehmenskonzept wurden Plötz & Betzholz bereits wenige Monate nach Unternehmensgründung mit der Wildcard der Frankfurter Buchmesse ausgezeichnet. „Vom Kunden her gedacht, einfach umgesetzt und mit dem Fokus auf eine brandneue Zielgruppe: Das Geschäftsmodell von Plötz & Betzholz hat uns überzeugt“, erklärte damals Markus Gogolin (Leiter Marketing & Kommunikation DACH) die Entscheidung. Über 130 internationale Publishing-Startups hatten sich für die Wildcard beworben.

Der Plötz & Betzholz Verlag ist ursprünglich aus einem Selfpublishing-Projekt entstanden. Mit ihrem durch Crowdfunding finanzierten Buch „Palmen in Castrop-Rauxel“ (2014) wollten die beiden Gründer dazu ermutigen, sich selbst durch unternehmerische Nebenprojekte auszuprobieren. Felix Plötz, der mit seinem in diesem Monat bei Econ erscheinenden Buch „Das 4-Stunden-Startup“ daran anknüpft, sagt: „Die heutigen Möglichkeiten, um professionell ein eigenes Business neben der Arbeit aufzuziehen, kennen schlicht noch zu wenige Menschen – daher freue ich mich doppelt über diesen nächsten Schritt, das zu ändern.“

Was sich bei Grundsicherung, Sozialhilfe, Rentenversicherung usw. 2016 ändert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen veröffentlicht, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2016 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.

Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende

a) Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II):

  • für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 404 €
  • für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 364 €
  • für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 324 €
  • für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 306 €
  • für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 270 €
  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 237 €


    b) Kurzarbeitergeld

    Kurzarbeitergeld soll auch in Zukunft durch Vermeidung von Arbeitslosigkeit positiv auf den Arbeitsmarkt wirken. Daher wurde die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zum 1. Januar 2016 von sechs auf zwölf Monate verlängert. Damit wurde die Praxis der vergangenen 35 Jahre, die Bezugsdauer – bis auf wenige Ausnahmen – regelmäßig durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, nunmehr dauerhaft im Gesetz nachvollzogen. Arbeitgeber und Bundesagentur für Arbeit erhalten somit Planungssicherheit.

    c) Verlängerung der Sonderregelung zum Arbeitslosengeld

    Für Personen, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, gilt bis zum 31. Dezember 2015 eine Sonderregelung zum Arbeitslosengeld. Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits durch Versicherungszeiten von mindestens sechs Monaten erfüllen. Diese Regelung wird zum Januar 2016 um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Der Bundesrat muss dem entsprechenden Gesetz noch zustimmen. Die Befassung ist für den 18. Dezember vorgesehen.

    d) Arbeitsvermittlung/Arbeitnehmerüberlassung

    Bereits am 1. Dezember 2015 trat die Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung in Kraft. Mit der Verordnung wurden die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erstmalig nach über zwölf Jahren erhöht (befristete Erlaubnis bisher 750 €, künftig 1.000 €; unbefristete Erlaubnis bisher 2.000 €, künftig 2.500 €). Mit den höheren Gebühren soll eine qualitativ hochwertige Kontrolle der Verleiher durch die Bundesagentur für Arbeit sichergestellt werden.




e) Insolvenzgeld

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird im Jahr 2016 von bisher 0,15 Prozent auf 0,12 Prozent gesenkt. Dies regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2016, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Der Umlagesatz von 0,12 Prozent gilt für das Kalenderjahr 2016.

f) Berufsberatung/Ausbildungsvermittlung/Ausbildungsförderung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften werden nun schon zum 1. Januar 2016 ausbildungsbegleitende Hilfen für Geduldete geöffnet. Damit sollen insbesondere Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Voraufenthaltsdauer für junge geduldete Menschen sowie Inhaber weiterer humanitärer Aufenthaltstitel für den Bezug von Ausbildungsförderung bzw. Berufsausbildungsbeihilfe wird von vier Jahren auf 15 Monate herabgesetzt. Für diese Änderungen war bisher ein Inkrafttreten zum 1. August 2016 vorgesehen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften wird dies nun auf den 1. Januar 2016 vorgezogen. Die Änderung umfasst auch die Möglichkeit, die genannten Ausländerinnen und Ausländer früher in Assistierter Ausbildung und mit ausbildungsbegleitenden Hilfen zu unterstützen.

Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch

a) Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2016 beträgt 18,7 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,8 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

b) Anhebung der Altersgrenzen: Rente mit 67

Im Jahr 2012 startete für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1951 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und fünf Monaten.

Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.

c) Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe beträgt im Jahr 2016 unverändert 5,2 Prozent.



d) Sozialversicherungsrechengrößen

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2016wurden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergan-genen Jahr (2014) turnusgemäß angepasst. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die Rechengrößen der Sozialversicherung 2016 im Überblick:

Rechengrößen der Sozialversicherung 2016:
West Ost
Monat Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze:allgemeine Rentenversicherung 6.200 € 74.400 € 5.400 € 64.800 €
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung 7.650 € 91.800 € 6.650 € 79.800 €
Beitragsbemessungsgrenze:Arbeitslosenversicherung 6.200 € 74.400 € 5.400 € 64.800 €
Versicherungspflichtgrenze:Kranken- u. Pflegeversicherung 4.687,50 € 56.250 € 4.687,50 € 56.250 €
Beitragsbemessungsgrenze:Kranken- u. Pflegeversicherung 4.237,50 € 50.850 € 4.237,50 € 50.850 €
Bezugsgrößein der Sozialversicherung 2.905 €* 34.860 €* 2.520 € 30.240 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung 36 267 €

* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

e) Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2016 beträgt 84,15 € monatlich.

f) Alterssicherung der Landwirte

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für das Kalenderjahr 2016 monatlich 236 € (West) bzw. 206 € (Ost) betragen.

Die Hofabgabeverpflichtung wird zum 1. Januar 2016 weiterentwickelt. Insbesondere werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner verbessert und die Abgabemöglichkeiten zwischen Ehegatten erleichtert. Dadurch werden außerdem die eigenständigen Rentenansprüche der Ehegatten gestärkt. Zudem wird die Einbringung eines landwirtschaftlichen Unternehmens in eine Gesellschaft als neuer Abgabetatbestand anerkannt, wenn sich der abgabewillige Landwirt in der Gesellschaft keine leitende, zur Unternehmereigenschaft führende Stellung einräumen lässt. Die abschließende Beratung des entsprechenden Gesetzes im Bundesrat erfolgt am 18. Dezember 2015.

g) Neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch

Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe:

  • Regelbedarfsstufe 1
    (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 404 €
  • Regelbedarfsstufe 2
    (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 364 €
  • Regelbedarfsstufe 3
    (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 324 €
  • Regelbedarfsstufe 4
    (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 306 €
  • Regelbedarfsstufe 5
    (Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 270 €
  • Regelbedarfsstufe 6
    (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 237 €




h) Gleitzonenfaktor 2016

Ab dem 1. Januar 2016 gilt für Beschäftigte in der Gleitzone (450,01 € bis 850,00 € Entgelt im Monat) der neue Gleitzonenfaktor 0,7547.

i) Sachbezugswerte 2016

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden daher jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Verbraucherpreisindex ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2014 bis Juni 2015 um 2,8 Prozentpunkte gestiegen. Auf dieser Grundlage wurde der Wert für Verpflegung von 229 € auf 236 € (Frühstück auf 50 €, Mittag- und Abendessen auf jeweils 93 €) angehoben. Der Wert für Mieten und Unterkunft hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales online