Archiv der Kategorie: Frauen-Jobideen

Sterbebegleiter

Jobidee: Sterbebegleiter begleiten Menschen auf den letzten Schritten ihres Lebens. Im Prinzip kann jeder Sterbebegleiter sein, so wie es Angehörige in Familien früher zwangsläufig  waren, etwa wenn Eltern/Großeltern zu Hause starben. Doch seit die Kleinfamilie die typische Lebensweise darstellt und der Tod immer mehr in Kliniken und  Hospize (palliativ geführten Sterbekliniken) verlagert wird, wächst der Bedarf an „fremden“ Sterbegleitern. Das sind geschulte Helfer, die Menschen auf ihrem letzten Weg bis zum Tode begleiten. Sterbebegleiter arbeiten ehrenamtlich stundenweise in Hospizen, können aber auch in Privatwohnungen tätig werden.

Kenntnisse: Voraussetzung, um als Sterbebegleiter in einem Hospiz zu arbeiten, ist neben  psychischer Eignung eine entsprechende Fortbildung zum Sterbebegleiter. Die örtlichen Hospizvereine und Kirchen informieren.
Verdienst: Bei der Arbeit innerhalb eines Hospizvereins grundsätzlich ehrenamtlich, jedoch wird häufig eine kleine Aufwandsentschädigung von 8 bis 12 Euro pro Stunde bezahlt. Bei privatem Einsatz in Familien können davon abweichend freie Honorarvereinbarungen getroffen werden, etwa 20 Euro/Stunde oder eine Pauschale ohne Zeitbegrenzung.



Tagesmutter

Jobidee: Tagesmütter übernehmen anstelle von Kitas zumeist in eigenen Räumlichkeiten die Vorschulkinder-Betreuung für berufstätige Eltern. Die Tätigkeit der  »Tagesmutter« gilt ab 2006 als Beruf. Konnten einst bis zu drei fremde Kinder ohne behördliche Erlaubnis außerhalb ihrer elterlichen Wohnung betreut werden, so bedarf nach § 43 SGB VIII jeder, der fremde Kinder außerhalb ihrer Elternwohnung in anderen Räumen während des Tages an mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate betreuen will, einer Erlaubnis zur Kindertagespflege. Mit dieser Erlaubnis dürfen bis zu fünf fremde Kinder gleichzeit betreut werden, sofern nicht Landesrecht die Anzahl der Kinder eingeschränkt.




Eine Erlaubnis erteilt das örtliche Jugendamt, wenn Tagesmutter bzw. Tagesvater die Eignungskriterien gemäß § 23 Abs. 3 und § 43 Abs. 2 SGB VIII erüllfen, nämlich:

  • eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern,
  • liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung
  • persönliche Merkmale (physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit)
  • fachliche Merkmale (Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit der Fachbegleitung, mit anderen Fachprofessionen und anderen Tagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils)
  • räumliche Voraussetzungen (Ausschluss von offensichtlichen räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen: Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, angenehme Atmosphäre, entwicklungsförderndes Spielmaterial, evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe)

Verdienst: Regional gelten unterschiedlich hohe Pflegesätze. Diese liegen gegenwärtig bei 3,00 € bis 5,00 € pro Kind und Stunde. Wer als selbständige Tagesmutter beispielsweise vier Kinder zu einem Pflegesatz von 4 Euro pro Stunde an fünf Wochentagen betreut, kommt wöchentlich so auf Bruttoeinnahmen von 640 Euro oder rund 2.500 Euro monatlich.  Tagesmütter arbeiten auch im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen. Das örtliche Jugendamt ist lokal maßgebend und informiert.