Ab dem 16. Lebensjahr darfst du im Rahmen der genannten Arbeitszeitgrenzen mit elterlicher Erlaubnis (über die Jobmöglichkeiten zwischen 13. und 15. Lebensjahr hinausgehend) jobben als
- Aushilfe in Unternehmen,
- als Erntehelfer,
- Fandealer,
- Auto-Wäscher,
- Kehrwochenhilfe,
- Jugendmodel,
- Komparse,
- Küchenhilfe,
- Landwirtschaftshelfer,
- Putzhilfe,
- Reitstall-Ausfhilfe,
- Servicehilfe,
- Spieletester,
- Statist,
- Straßenmusiker,
- Technik-Lotse (für Digitale Fotografie, Handy und Tablets, Medien, PC-Internet, Social-Media, TV und DVD-Rekorders, Video)
- Wertstoff-Keeper und
- ab dem 17. Lebensjahr auch als Pflegehilfe in Altenheimen und Krankenhäusern nebenbei tätig werden.