Aushilfsjobs ab 16 Jahre

Ab dem 16. Lebensjahr darfst du im Rahmen der genannten Arbeitszeitgrenzen mit elterlicher Erlaubnis (über die Jobmöglichkeiten zwischen 13. und 15. Lebensjahr hinausgehend) jobben als

  • Aushilfe in Unternehmen,
  • als Erntehelfer,
  • Fandealer,
  • Auto-Wäscher,
  • Kehrwochenhilfe,
  • Jugendmodel,
  • Komparse,
  • Küchenhilfe,
  • Landwirtschaftshelfer,
  • Putzhilfe,
  • Reitstall-Ausfhilfe,
  • Servicehilfe,
  • Spieletester,
  • Statist,
  • Straßenmusiker,
  • Technik-Lotse (für Digitale Fotografie,  Handy und Tablets,  Medien, PC-Internet, Social-Media,  TV und DVD-Rekorders,  Video)
  • Wertstoff-Keeper und
  • ab dem 17. Lebensjahr auch als Pflegehilfe in Altenheimen und Krankenhäusern nebenbei tätig werden.