Aromatherapeut

Jobidee: Aromatherapie ist eine lebensprozeßorientierte Heilkunde zur Besserung der seelischen, geistigen und körperlichen Gesundheit. Gearbeitet wird mit biologisch hochwirksamen Ölen, die über Aromamassagen, atemtherapeutische Inhalations- oder Einnahmerezepturen zur Anwendung gelangen.

Aromatherapeuten, die diese krankheitsorientierte Anwendung der Aromatherapie betreiben, müssen zumindest die Zulassung als Heilpraktiker vorweisen. Anders dagegen, wer nur kosmetikbezogen mit Aromen arbeitet, beispielsweise Massagen und Körperölungen durchführt, oder über die Wirkweisen von Aromastoffen berät und Duftöle im Direktverkauf vertreibt. Aromatherapeutische, kosmetisch orientierte Beratung kann beispielsweise eine gute Ergänzung für andere therapeutische oder kosmetische Tätigkeiten sein.




Kunden: Gearbeitet wird beim Kunden, beispielsweise in einem Vertragshotel, Kurbetrieb oder in Privathaushalten (hier gilt es, sich im Lauf der Zeit einen festen kleinen, aber »feinen« Kundenkreis aufzubauen).
Tätigkeits-Alternativen: Gute Redner können zudem als Referent in Kliniken, Hotels oder an Volkshochschulen tätig werden. Weitere Möglichkeiten: Duftölvertrieb im Straßenverkauf.
Kenntnisse: Fundierte Kenntnisse und Anwendungserfahrungen über die Wirkungs- und Verwendungsweisen ätherischer Öle und Duftstoffe. Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz. Ideal: Heilpraktiker oder sonstige (hilfs-)medizinische bzw. pharmazeutische Vorbildung.
Verdienst: Bei Vorbildung als Arzt, Apotheker, Heilpraktiker usw. pro Stunde ab 50 Euro, Autodidakten bzw. Absolventen nichtakademischer Ausbildungen ab 25 Euro pro Stunde.
Rechtsgrundlage: Für reine Entspannungsbehandlungen mit Gesunden wird keine Heilpraktikerzulassung benötigt. Wer heiltherapeutisch arbeitet, benötigt zwingend  die Zulassung als Heilpraktiker. Wer als freiberuflich tätiger Heilpraktiker auch kosmetisch orientiert tätig wird oder über 5 bis 10 Prozent seines Gewinns  mit  Produktverkauf erzielt, muss  aufpassen, dass wegen dieser nebengewerblichen Aktivitäten sein Freiberufler-Status nicht infrage gestellt wird. Siehe hierzu Abfärbung in Freiberufler-Atlas. Berlin 2012, Seiten 62, 77, 78, 395, 400,405, 420, 428.